Von London, über Stonehenge bis hin zur scheinbar endlosen Südküste – England bietet eine Menge reizvoller Reiseziele, die viele AustauschschülerInnen gern einmal selbst entdecken würden. Wieso also nicht die Gelegenheit beim Schopfe packen und sich das ganze Land ansehen, wenn man schon einmal für längere Zeit dort ist?
Reisen sind grundsätzlich möglich, allerdings sollten bei der Planung einige Dinge beachtet werden.
Richtlinien für Reisen während des Auslandsaufenthaltes
Versicherung und Verantwortung
Da GastschülerInnen während ihres gesamten Aufenthaltes der Obhut der Gastfamilie beziehungsweise der Austauschorganisation unterliegen und zudem in der Regel noch nicht volljährig sind, können sie keine selbstständigen Reisen unternehmen. Es kann allerdings sein, dass die Gastfamilie oder bestimmte Schulgruppen (etwa eine Sportmannschaft oder der Chor, dem der Gastschüler sich angeschlossen hat) während des Aufenthaltes des Gastschülers im Gastland verreisen. In diesem Fall kann sich die Gelegenheit ergeben, dass die AustauschschülerInnen durch Anschluss an die jeweilige Reisegruppe noch einen anderen Teil des Landes entdecken können.
Schulzeiten
AustauschschülerInnen unterliegen während ihres Auslandsjahres ebenso der Schulpflicht wie in Deutschland. Demnach sollten etwaige Reisen, auch solche mit der Gastfamilie, ausschlieβlich in der Ferienzeit stattfinden.
Organisierte England-Reisen
Einige Austauschorganisationen bieten betreute Reisen für ihre GastschülerInnen an. Diese finden meist entweder in Form eines mehrtägigen Intensiv-Sprachkurses zu Beginn des Aufenthaltes oder im Rahmen vereinzelter Wochenendausflügen statt.
Reisen mit den eigenen Eltern
Im Interesse der AustauschschülerInnen ist von familiärem Besuch während des Auslandsaufenthaltes grundsätzlich abzuraten.
Eine Ausnahme allerdings kann ein Besuch in den letzten Wochen des Aufenthaltes darstellen. Auf diese Weise können die GastschülerInnen ihren Familien kurz vor der eigenen Abreise noch einmal zeigen, wie, wo und mit wem sie die letzten Monate verbracht haben.
Es sollte allerdings Acht darauf gegeben werden, ein Treffen mit der Gastfamilie und der eigenen Familie nur dann zu arrangieren, wenn alle Beteiligten ausdrücklich einverstanden sind. Andernfalls kann es auch kurz vor Beendigung des Aufenthaltes noch dazu führen, dass die Gasteltern sich auf den Schlips getreten fühlen und das Verhältnis womöglich langfristig leidet.