Beides ist grundsätzlich möglich. Sollten AustauschschülerInnen während des Auslandsaufenthaltes merken, ihre Erfahrungen noch intensivieren zu wollen, kann die Aufenthaltsdauer unter Umständen ausgedehnt werden.
Andersherum kann es aller Bemühungen der Gastfamilie, Schule und Organisation zum Trotz aber leider auch passieren, dass GastschülerInnen sich ganz und gar nicht wohl fühlen und den Wunsch entwickeln, ihren Aufenthalt abzubrechen.
Es wird selbstverständlich niemand dazu gezwungen, das Auslandsjahr wider Willen durchzustehen, doch es sollten ebenso vorschnelle Entscheidungen vermieden werden.
Abstimmung ist notwendig
Sowohl die Entscheidung für eine Verlängerung als auch für eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer hat unmittelbaren Einfluss auf mehrere Parteien und sollte daher mit den Gasteltern, den eigenen Eltern, der Austauschorganisation sowie der Schule im In- und Ausland abgestimmt werden.
Aufenthalt verkürzen
Den Auslandsaufenthalt etwa aufgrund von starkem Heimweh oder Krankheit zu verkürzen, stellt grundsätzlich kein Problem dar. Eine anteilige Kostenerstattung für den Zeitraum, den die GastschülerInnen entgegen der Planung doch nicht im Ausland verbringt, funktioniert in den meisten Fällen allerdings nicht.
Mit ein wenig Glück gelingt es der Austauschorganisation zumindest, den ursprünglichen Flug umzubuchen, sodass keine zusätzlichen Reisekosten entstehen.
Aufenthalt verlängern
Auch die Verlängerung des Aufenthaltes ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings muss sich hierzu insbesondere die jeweilige Gastfamilie bereit erklären, den Austauschschüler länger als geplant bei sich aufzunehmen.
Des Weiteren müssen selbstverständlich sowohl die Eltern des Gastschülers, als auch die beiden betreffenden Schulen im In- und Ausland der Planänderung zustimmen und bereit sein, gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen.